© Podologische Allgemeinpraxis Tanja Rieger-Wiesner 2009 - 2024
Zugelassen bei allen Krankenkassen Mitglied im Deutschen Verband für Podologie e.V. Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft * Mitglied im Verband unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Informationen für Privatzahler
Gerne können Sie auch ohne, durch Ihren Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung , als Privatzahler, unsere podologischen und heilpraktischen Behandlungen in Anspruch nehmen. Hierzu vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch bei uns, indem wir eine Erstbefundung durchführen, um festzustellen, welche pathologischen Veränderungen an Ihren Füßen vorliegen. Aufgrund dieser Diagnose, erstellen wir dann, Ihren persönlichen Behandlungsplan. Unsere Vergütung, richtet sich nach der seit 01.07.2023 gültigen Gebührenordnung für Podologie und dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker. Gerne stellen wir Ihnen, bei vorliegen einer pathologischen Veränderung Ihrer Füße, ein Privatrezept aus, dass Sie für Ihre persönliche Abrechnung z.b. privaten Krankenkassen gegenüber einreichen können. Was dort erstattet wird, erfragen Sie bitte, dort vorab. Da wir eine Praxis der Heilberufe sind, führen wir keine Fußpflege, im Sinne der reinen Kosmetik durch. Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, auf Ihre Terminvereinbarung. Ihr Praxis Team Tanja Rieger-Wiesner
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Zugelassen bei allen Krankenkassen Mitglied im Deutschen Verband für Podologie e.V. Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft Mitglied im Verband unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Gerne können Sie auch ohne, durch Ihren Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung , als Privatzahler, unsere podologischen und heilpraktischen Behandlungen in Anspruch nehmen. Hierzu vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch bei uns, indem wir eine Erstbefundung durchführen, um festzustellen, welche pathologischen Veränderungen an Ihren Füßen vorliegen. Aufgrund dieser Diagnose, erstellen wir dann, Ihren persönlichen Behandlungsplan. Unsere Vergütung, richtet sich nach der seit 01.07.2023 gültigen Gebührenordnung für Podologie und dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker. Gerne stellen wir Ihnen, bei vorliegen einer pathologischen Veränderung Ihrer Füße, ein Privatrezept aus, dass Sie für Ihre persönliche Abrechnung z.b. privaten Krankenkassen gegenüber einreichen können. Was dort erstattet wird, erfragen Sie bitte, dort vorab. Da wir eine Praxis der Heilberufe sind, führen wir keine Fußpflege, im Sinne der reinen Kosmetik durch. Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, auf Ihre Terminvereinbarung. Ihr Praxis Team Tanja Rieger-Wiesner
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