© Podologische Allgemeinpraxis Tanja Rieger-Wiesner 2009 - 2023
Schwerpunktpraxis für Risikopatienten
Zugelassen bei allen Krankenkassen
Mitglied im Deutschen Verband für Podologie e.V.
Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft * Mitglied im Verband unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Informationen für Privatzahler
Gerne können Sie auch ohne, durch Ihren Arzt ausgestellte
Heilmittelverordnung , als Privatzahler,
unsere podologischen und heilpraktischen Behandlungen
in Anspruch nehmen.
Hierzu vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch bei uns, indem
wir eine Erstbefundung durchführen, um festzustellen, welche
pathologischen Veränderungen an Ihren Füßen vorliegen. Aufgrund
dieser Diagnose, erstellen wir dann, Ihren persönlichen Behandlungsplan.
Unsere Vergütung, richtet sich nach der seit 01.07.2022 gültigen
Gebührenordnung für Podologie
und dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker.
Gerne stellen wir Ihnen,
bei vorliegen einer pathologischen Veränderung
Ihrer Füße, ein Privatrezept aus, dass Sie für Ihre
persönliche Abrechnung z.b. privaten Krankenkassen gegenüber
einreichen können. Was dort erstattet wird, erfragen Sie bitte, dort vorab.
Da wir eine Praxis der Heilberufe sind,
führen wir keine Fußpflege, im Sinne der reinen Kosmetik durch.
Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen
uns, auf Ihre Terminvereinbarung.
Ihr Praxis Team
Tanja Rieger-Wiesner
Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite!